Am 21. März 2024 einigt sich die Bundesregierung auf eine Änderung des Nachweisgesetzes. Wesentliche Vertragsbedingungen müssen in Zukunft nur noch in einfacher Textform, anstatt wie bisher in Schriftform festgehalten werden. Ein richtiger Schritt in Richtung Digitalisierung!

Viele Arbeitgeber, speziell in der Gastro-Branche kommen ihrer Verpflichtung aus § 2 Nachweisgesetz zur Dokumentierung der wesentlichen Konditionen der Arbeitsverträge jedoch noch immer nicht nach uns riskieren ein Bußgeld. Melden Sie sich jetzt bei uns für eine Beratung!

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